Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH
Schützenstraße 5, 59514 Welver

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Auftraggebern.

Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere zum Widerrufsrecht.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.


2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bauwerksabdichtung, Leckageortung, Bautrocknung sowie Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen sowohl im Rahmen von Werkverträgen als auch – insbesondere bei Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen – im Rahmen von Dienstleistungen.

Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.

Bei Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.

Eine vollständige Trockenlegung oder dauerhafte Abdichtung des gesamten Bauwerks wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.


3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Erklärungen im Rahmen des Vertragsschlusses können auch elektronisch erfolgen und werden entsprechend dokumentiert.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Soweit vereinbart, kann vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende oder weitere Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.


5. Ausführung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Verzögerungen durch Witterung, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

Technisch erforderliche Anpassungen oder Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.


6. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen.

Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Baustelle zugänglich, frei von Hindernissen und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.

Erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Zustimmungen Dritter hat der Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen, sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen.

Hat der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb dieser Frist abgenommen, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor auf die Folgen der nicht erfolgten Abnahme hingewiesen hat.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für werkvertragliche Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist regelmäßig 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Ursachen, die nicht auf die Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

Insbesondere besteht keine Gewährleistung für:

  • veränderte Wasser-, Druck- oder Feuchtigkeitsverhältnisse,
  • nachträgliche bauliche Veränderungen,
  • konstruktive Mängel des Bauwerks,
  • Schäden außerhalb der bearbeiteten Bereiche,
  • äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.


11. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß unserer
Datenschutzerklärung.


12. Eigentumsvorbehalt

Soweit im Rahmen der Leistung Materialien geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.


13. Freiwillige Garantie

Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende freiwillige Garantie wird ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gewährt und nur, wenn diese ausdrücklich und in Textform im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

Die Garantie wird gewährt von:

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH
Schützenstraße 5
59514 Welver

Für Bauleistungen gelten zunächst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Gewährleistungsfrist von regelmäßig 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB).

Zusätzlich kann – sofern ausdrücklich vereinbart und gegen gesonderte Vergütung – eine freiwillige Garantie gewährt werden, durch die eine Gesamtlaufzeit von bis zu maximal 10 Jahren ab Abnahme erreicht werden kann.

Die freiwillige Garantie gilt ausschließlich für die im jeweiligen Angebot oder Vertrag konkret bezeichneten Abdichtungsleistungen sowie für die tatsächlich bearbeiteten Bereiche.

Eine Garantie für eine vollständige Trockenlegung oder dauerhafte Dichtigkeit des gesamten Bauwerks wird nicht übernommen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und bestehen unabhängig von der Garantie fort.

Die Einzelheiten der Garantie, insbesondere Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse, ergeben sich ausschließlich aus den gesonderten Garantiebedingungen, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.