RECHTLICHE INFORMATIONEN

📄 Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen (AGB)

Allgemeine GeschÀftsbedingungen der MVB-Bauwerksabdichtung GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge, die zwischen der

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH
SchĂŒtzenstraße 5
59514 Welver

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Auftraggebern geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergĂ€nzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrĂŒcklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausfĂŒhrt.

Die Leistungen des Auftraggebers richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bauwerksabdichtung und Bautrocknung sowie Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen sowohl im Rahmen von WerkvertrĂ€gen als auch – insbesondere bei Analyse-, Mess-, Ortungs- und Beratungsleistungen – im Rahmen von DienstvertrĂ€gen.

Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte AusfĂŒhrung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.

Bei Analyse-, Mess-, Ortungs- und/oder Beratungsleistungen schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte DurchfĂŒhrung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine vollstĂ€ndige Ursachenfeststellung, sofern dies nicht ausdrĂŒcklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.

Die Ermittlung von Schadensursachen, Feuchtigkeitswegen, Leckagen oder konstruktiven Besonderheiten erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer PrĂŒfung, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht, der örtlichen Gegebenheiten in den zugĂ€nglichen bzw. in Augenschein zu nehmenden Bereichen.

Verdeckte SchĂ€den und MĂ€ngel, unbekannte LeitungsfĂŒhrungen, HohlrĂ€ume, Durchfeuchtungen, Altabdichtungen und konstruktive Besonderheiten, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren, sowie nicht zugĂ€ngliche Bauteile können die Untersuchungsergebnisse und die Art der AusfĂŒhrung beeinflussen und eine Preisanpassung erforderlich machen.

Messungen, Feuchtigkeitswerte, Ortungsergebnisse sowie technische Bewertungen stellen stets eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Untersuchung dar.

Eine vollstĂ€ndige Trockenlegung oder dauerhafte Abdichtung des gesamten Bauwerks wird – sofern nicht ausdrĂŒcklich schriftlich oder in Textform vereinbart – nicht geschuldet.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3. Angebote / KostenvoranschlÀge

Angebote sind freibleibend. KostenvoranschlÀge sind unverbindlich.

Ohne vorausgegangene verbindliche Angebote und/oder KostenvoranschlĂ€ge erteilte AuftrĂ€ge und Bestellungen des Auftraggebers sind erst bindend, wenn deren Annahme von dem Auftragnehmer zumindest in Textform bestĂ€tigt wird. Dasselbe gilt auch fĂŒr Änderungen und Sonderbestimmungen. Telefonische AuftrĂ€ge, AuftragsĂ€nderungen und Sonderbestimmungen sind zumindest in Textform zu bestĂ€tigen.

An seinen KostenvoranschlĂ€gen, EntwĂŒrfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie etwa ĂŒberlassenen Mustern und sonstigen vergleichbaren Unterlagen, behĂ€lt sich der Auftragnehmer – soweit diese nicht vom Auftraggeber gesondert und zusĂ€tzlich vergĂŒtet werden – das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dĂŒrfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt, noch vervielfĂ€ltigt oder dritten Personen zugĂ€nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzĂŒglich zurĂŒckzugeben. Sollte der Auftraggeber unbezahlte KostenvoranschlĂ€ge, EntwĂŒrfe, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster oder sonstige vergleichbare Unterlagen des Auftragnehmers anderweitig verwenden, ist Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die entstandenen zeitlichen Aufwendungen fĂŒr die Erstellung der vorgenannten Dokumente unter Zugrundelegung ĂŒblicher StundenverrechnungssĂ€tze zu erstatten.

4. Vertragsgrundlagen

FĂŒr alle vom Auftraggeber erteilten AuftrĂ€ge gelten, soweit vorhanden, als Vertragsgrundlage in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:

4.1. das Angebot des Auftragnehmers,

4.2 die vorliegenden AGB,

4.3 die Bestellung des Auftraggebers,

4.4 das Werkvertragsrecht des deutschen BGB. Dies gilt auch fĂŒr den Fall, dass der Auftraggeber außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist oder die Werkleistung fĂŒr ein Bauvorhaben des Auftraggebers außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.

Alle vorstehend genannten Vertragsgrundlagen gelten als sich gegenseitig ergĂ€nzende Beschreibungen der zu erbringenden Werkleistung. Darin aufgefĂŒhrte Einzelleistungen sind nur dann Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung, wenn sie in der AuftragsbestĂ€tigung mit Leistungsverzeichnis dargestellt oder beschrieben sind. Im Fall von WidersprĂŒchen zwischen den genannten Vertragsgrundlagen gilt die Reihenfolge der vorstehenden AufzĂ€hlung als Rangfolge.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

Abschlagsrechnungen sind mit Zugang der jeweiligen Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fÀllig.

Soweit vereinbart, kann vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Diese muss spÀtestens 3 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein.

Schlussrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende oder weitere Arbeiten bis zur vollstÀndigen Zahlung auszusetzen, soweit dies rechtlich zulÀssig ist.

6. AusfĂŒhrung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrĂŒcklich vereinbart wurden.

HĂ€lt der Auftragnehmer eine vereinbarte Frist aufgrund höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie oder Ă€hnlichen Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können – insbesondere Lieferverzögerungen seitens seiner Zulieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, ungĂŒnstige WitterungsverhĂ€ltnisse, ArbeitskĂ€mpfe etc. – nicht ein, so verlĂ€ngert sich eine einzelvertraglich vereinbarte AusfĂŒhrungsfrist um die Dauer der Verzögerung, ohne dass dem Auftraggeber hieraus SchadensersatzansprĂŒche entstehen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von der Verzögerung unverzĂŒglich unterrichten.

Bei der AusfĂŒhrung der Arbeiten können Staub, LĂ€rm, ErschĂŒtterungen oder vorĂŒbergehende NutzungseinschrĂ€nkungen entstehen. Diese stellen, sofern technisch unvermeidbar, keinen Mangel dar.

Technisch erforderliche Anpassungen oder Änderungen der AusfĂŒhrung bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

6a. Zusatzarbeiten / NachtrÀge

Werden wĂ€hrend der AusfĂŒhrung zusĂ€tzliche SchĂ€den, unbekannte Feuchtigkeitsursachen, konstruktive Besonderheiten oder technisch notwendige Zusatzmaßnahmen festgestellt, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, kann hierfĂŒr eine gesonderte VergĂŒtung anfallen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierĂŒber informieren und die zusĂ€tzlichen Leistungen gesondert anbieten.

ZusĂ€tzliche Leistungen werden grundsĂ€tzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgefĂŒhrt, sofern nicht aus technischen, sicherheitsrelevanten oder schadensmindernden GrĂŒnden ein sofortiges TĂ€tigwerden erforderlich ist. Soweit sofortige Maßnahmen erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die technisch notwendigen Arbeiten auch vor gesonderter schriftlicher NachtragsbestĂ€tigung durchzufĂŒhren.

ZusĂ€tzliche Leistungen verlĂ€ngern die AusfĂŒhrungsfristen angemessen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gesundheitliche Risiken wie Schimmelbefall, Schadstoffbelastungen oder sonstige Gefahren vor Beginn der AuftragsausfĂŒhrung mitzuteilen, soweit ihm diese bekannt sind.

Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Arbeiten zu schaffen.

Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Baustelle zugĂ€nglich, frei von Hindernissen und fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Arbeiten geeignet ist.

Erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Zustimmungen Dritter hat der Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber hat wĂ€hrend der gesamten AusfĂŒhrungsdauer eine geeignete Strom- und – soweit erforderlich – Wasserversorgung bereitzustellen. Etwaige im Rahmen der VertragsausfĂŒhrung anfallende Verbrauchskosten fĂŒr Strom und/oder Wasser trĂ€gt der Auftraggeber, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Technische GerĂ€te, Messsysteme oder Trocknungsanlagen dĂŒrfen wĂ€hrend der Maßnahme nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschaltet, umgesetzt, abgedeckt oder vom Stromnetz getrennt werden.

Verzögerungen, BeeintrÀchtigungen oder SchÀden, die durch fehlende ZugÀnglichkeit und/oder Mitwirkung, ungeeignete Baustellenbedingungen, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender UmstÀnde entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vielmehr ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die ihm insoweit entstandenen Kosten gesondert zu berechnen.

8. Abnahme

Es wird eine förmliche Abnahme vereinbart, sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist und die Abnahme nach Beschaffenheit des Werkes nicht ausgeschlossen ist.

Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Baufortschritt jeweils nach Fertigstellung in sich abgeschlossener Teile der Leistung (Teilabnahme). Ist von dem Auftragnehmer nur eine in sich abgeschlossene Leistung zu erbringen, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung.

Der Auftraggeber ist von der Fertigstellung der Leistung bzw. abgeschlossenen Teilleistung zu unterrichten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen.

Hat der Auftraggeber die Abnahme des Werkes nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklÀrten oder ohne Angabe von MÀngeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

Unwesentliche MĂ€ngel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. GewÀhrleistung

Es gelten die gesetzlichen GewĂ€hrleistungsrechte, mit der Ausnahme, dass bei BestandsgebĂ€uden aufgrund des Alters, der Bauweise und/oder unbekannter VorschĂ€den keine GewĂ€hr fĂŒr den Zustand nicht bearbeiteter oder nicht freigelegter Bauteile ĂŒbernommen werden kann.

Keine GewĂ€hrleistung besteht zudem fĂŒr SchĂ€den oder Ursachen, die nicht auf die Leistung des Auftragnehmers zurĂŒckzufĂŒhren sind.

Insbesondere besteht keine GewĂ€hrleistung fĂŒr:

  • verĂ€nderte Wasser-, Druck- oder FeuchtigkeitsverhĂ€ltnisse,
  • vom Auftraggeber wĂ€hrend und/oder nach VertragsausfĂŒhrung vorgenommene nachtrĂ€gliche bauliche VerĂ€nderungen,
  • konstruktive MĂ€ngel des Bauwerks,
  • SchĂ€den außerhalb der bearbeiteten Bereiche,
  • Ă€ußere Einwirkungen oder missbrĂ€uchliche oder unsachgemĂ€ĂŸe Nutzung,
  • fehlende oder ungeeignete Wartung,
  • außergewöhnliche Hitze-, Feuchtigkeits- oder Wasserbelastungen,
  • SchĂ€den, deren Ursache in nicht bearbeiteten oder nicht zugĂ€nglichen Bereichen liegt.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschrÀnkt bei Vorsatz und grober FahrlÀssigkeit sowie bei SchÀden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter FahrlÀssigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschrÀnkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung fĂŒr mittelbare SchĂ€den, FolgeschĂ€den oder entgangenen Gewinn ist gegenĂŒber Unternehmern (§ 14 BGB) ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.

Soweit gesetzlich zulĂ€ssig, haftet der Auftragnehmer nicht fĂŒr SchĂ€den an verdeckten Leitungen, Rohren, Kabeln oder sonstigen Installationen, deren Verlauf trotz fachgerechter PrĂŒfung vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar war.

FĂŒr die Wiederherstellung von OberflĂ€chen, BelĂ€gen, Verkleidungen oder Bauteilen nach technisch erforderlichen Öffnungen, Freilegungen oder Bohrungen haftet der Auftragnehmer soweit gesetzlich zulĂ€ssig nur, soweit dies ausdrĂŒcklich Bestandteil des Vertrags ist.

11. Widerrufsrecht fĂŒr Verbraucher (§13 BGB)

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern vor Vertragsschluss zur VerfĂŒgung gestellt.

Verlangt der Verbraucher ausdrĂŒcklich, dass mit der AusfĂŒhrung der Dienstleistung oder Werkleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz fĂŒr die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollstĂ€ndiger VertragserfĂŒllung, wenn der Verbraucher ausdrĂŒcklich zugestimmt hat, dass mit der AusfĂŒhrung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestĂ€tigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollstĂ€ndiger VertragserfĂŒllung verliert.

12. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemĂ€ĂŸ unserer DatenschutzerklĂ€rung.

12a. Technische Dokumentation / Fotodokumentation / Datenverarbeitung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung technische Dokumentationen, Messprotokolle sowie Fotoaufnahmen des Leistungs- und Schadensbereichs anzufertigen, soweit dies der technischen Dokumentation, Beweissicherung, VertragsdurchfĂŒhrung und/oder der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen dient.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Auftragnehmer verarbeitet im Zuge einer bestehenden oder einer sich möglicherweise anbahnenden GeschĂ€ftsbeziehung regelmĂ€ĂŸig Daten des Auftraggebers. Hierzu gehören die frei zugĂ€nglichen GeschĂ€ftsdaten (z.B. Impressum, Homepage) sowie Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer und Emailadresse des Auftraggebers, ggf. auch von dessen Mitarbeitern, die dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber bekannt gegeben werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur DurchfĂŒhrung vorvertraglicher Maßnahmen und zur ErfĂŒllung eines Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art.6 Abs.1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse und Bankverbindung erforderlich sind. Diese Daten werden soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich im Zuge der Abwicklung der Bauvorhaben auch Dritten Projektbeteiligten (z.B. Bauherr, Architekt, Behörden, anderen beteiligten Unternehmen) elektronisch oder schriftlich zugĂ€nglich gemacht, soweit dies erforderlich und rechtlich zulĂ€ssig ist. Der Auftragnehmer wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich ZulĂ€ssigen – unter UmstĂ€nden auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art.6 Abs.1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen, RechtsanwĂ€lte) weiterleiten.

13. Eigentumsvorbehalt

Soweit im Rahmen der Leistung Materialien geliefert werden, bleiben diese bis zur vollstÀndigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulÀssig ist.

14. Aufrechnung / ZurĂŒckbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskrÀftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein ZurĂŒckbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf AnsprĂŒchen aus demselben VertragsverhĂ€ltnis beruht.

15. Freiwillige Garantie gegenĂŒber Verbrauchern i.S. § 13 BGB

Der Auftragnehmer behĂ€lt sich vor, gegen gesonderte VergĂŒtung ausschließlich gegenĂŒber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Garantieversprechen fĂŒr maximal 10 Jahre ab Abnahme abzugeben. Die Einzelheiten der Garantiebedingungen, insbesondere Inhalt, Umfang, Voraussetzungen, Wartungspflichten und AusschlĂŒsse, ergeben sich ausschließlich aus den gesonderten Garantiebedingungen, die dem Verbraucher-Auftraggeber vor Vertragsschluss zur VerfĂŒgung gestellt werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen unberĂŒhrt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

GegenĂŒber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulĂ€ssig – der Sitz des Auftragnehmers.

Stand Mai 2026

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH

Allgemeine GeschÀftsbedingungen

Die vorstehenden Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr sĂ€mtliche Leistungen der MVB-Bauwerksabdichtung GmbH, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.