Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH
Schützenstraße 5, 59514 Welver

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Kunden.

Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bauwerksabdichtung, Leckageortung, Bautrocknung sowie Analyse- und Messleistungen.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen sowohl im Rahmen von Werkverträgen als auch – insbesondere bei Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen – im Rahmen von Dienstleistungen.

Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.

Bei Analyse-, Mess- und Ortungsleistungen schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.


3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Erklärungen im Rahmen des Vertragsschlusses können auch elektronisch erfolgen und werden entsprechend dokumentiert.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.


5. Ausführung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Verzögerungen durch Witterung, Materialengpässe oder unvorhersehbare Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.


6. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen.

Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Baustelle zugänglich, frei von Hindernissen und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.


7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen.

Hat der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb dieser Frist abgenommen, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor auf die Folgen der nicht erfolgten Abnahme hingewiesen hat.


8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nicht auf die Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.


9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.


11. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß unserer
Datenschutzerklärung.


12. Eigentumsvorbehalt

Soweit im Rahmen der Leistung Materialien geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.


13. Garantie

Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird nur gewährt, wenn sie ausdrücklich und in Textform im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

Die Garantie wird gewährt von:

MVB-Bauwerksabdichtung GmbH
Schützenstraße 5
59514 Welver

Für Bauleistungen gelten zunächst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB).

Zusätzlich kann – sofern vereinbart – eine freiwillige Garantie gegen gesonderte Vergütung gewährt werden, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und insgesamt eine Absicherung von bis zu 10 Jahren ab Abnahme ermöglicht.

Die Garantie gilt ausschließlich für die im jeweiligen Angebot oder Vertrag konkret bezeichneten Leistungen und Bereiche.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und bestehen unabhängig von der Garantie.

Die Einzelheiten der Garantie, insbesondere deren Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse, ergeben sich ausschließlich aus den gesonderten Garantiebedingungen, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.